Energieberatung und Baubegleitung
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Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis ist ein Mittel für Käufer, Mieter und Pächter den Energiebedarf/-verbrauch unterschiedlicher Gebäude miteinander zu vergleichen und energetisch zu bewertet. Beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie muss dieses Dokument dem neuen Besitzer übergeben werden. Ebenfalls sind Hausbesitzer dazu verpflichtet nach einer umfassenden Sanierungsmaßnahme oder auf Verlangen eines Mieters oder Pächters eine Kopie des Energieausweis auszuhändigen.


Der Energieausweis dient zudem als Anhaltspunkt für energetische Optimierungspotentiale, da Schwächen des Gebäudes ersichtlich werden und zugleich Modernisierungsmaßnahmen aufgeführt werden, welche die Energiebilanz verbessern können.
Daher ist es umso wichtiger, dass bei der Erstellung eines Energieausweis eine fachkundige Person hinzugezogen wird, die über die nötigen Qualifikationen verfügt. Zertifizierte Experten, zu denen ich selbstverständlich auch zähle, finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (Dena).



Arten von Energieausweisen


Energieausweise lassen sich in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis legt die Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde, die allerdings stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten, indem ein Energieberater vor Ort und detailliert den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage bewertet. Aus diesem Grund stellt der Bedarfsausweis  eine  transparente Vergleichsgrundlage dar und wird auch von der Dena bevorzugt empfohlen.